Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der Firma Die Appetit Fabrik
für Geschäftskunden (Stand
01.11.2014)
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Die Vertragsbeziehungen unterliegen dem Deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen
Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch. Die folgenden Bedingungen sind Grundlage des Vertragsverhältnisses. Sie werden durch Erteilung des Auftrages oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende
Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§1 Angebot und Lieferung / Abholung
- Im Catering ist ab
einem Nettoauftragswert von 500,00 € die An- und Abfahrt, der (barrierefreie) Auf- und Abbau sowie die Reinigung des Buffetgeschirrs inklusive (gilt für einen Radius von 25Km um
Schwäbisch Hall). Kann ein barrierefreier Auf- und Abbau nicht erfolgen (z.B. kein Fahrstuhl im Haus vorhanden, Lieferung in höhere Stockwerke etc.) behalten wir uns das Recht vor, Kosten für den
Mehraufwand zu berechnen. Die Equipmentabholung erfolgt nach Vereinbarung.
- Bei Abholung der Speisen durch den Kunden ist es dessen Pflicht die Bestellung selbst auf
Vollständigkeit und Tauglichkeit zu kontrollieren. Außerdem muss der Kunde selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Die Speisen sowie das Zubehör (Equipment, Getränke und
Ähnliches) müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden.
§2 Preise
- Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird
gesondert ausgewiesen.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 6 Monate und erhöht
sich der von der Die Appetit Fabrik allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, angehoben
werden.
- Nimmt der Veranstalter unter Zustimmung der Die Appetit Fabrik Umbestellungen vor, so sind
diese nicht mehr an die ursprünglichen Preise gebunden.
§3 Zahlungsbedingungen
- Die Appetit Fabrik ist berechtigt, die Ansprüche aus Ihren Geschäftsverbindungen
abzutreten.
- Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das aufgeführte
Geschäftskonto der Die Appetit Fabrik ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Sparkasse Schwäbisch Hall Crailsheim IBAN DE67622500300001510465 Kontoinhaber Christian und Janka
Pach.
- Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben
Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
- Gerichtsstand ist, Amtsgericht Schwäbisch Hall
- Befindet sich der Kunden Die Appetit Fabrik gegenüber mit irgendwelchen
Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer (Stand: 08/2009). Die gesetzliche Mehrwertsteuer muss zu den
genannten Preisen dazu addiert werden. Gemäß BFH-Urteil vom 18.12.2008 (V R 55/06) und BMF-Schreiben vom 16.10.2008,
unterliegen alle Catering-Leistungen dem
Regelsteuersatz von 19 %.außer ohne Dienstleistung dann 7%.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Lieferung / Service
- Die Appetit Fabrik liefert und vermietet ausschließlich auf der Grundlage ihrer allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen Ihrer Vertragspartner sind der Die Appetit Fabrik gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall schriftlich vereinbart worden sind.
- Der Vertrag kommt durch Auftragsannahme / Bestätigung durch Die Appetit Fabrik an den
Veranstalter und dessen schriftliche Rückbestätigung zustande; Veranstalter und die Die Appetit Fabrik sind Vertragspartner. Die Appetit Fabrik bereitet das Catering bis zum Veranstaltungsbeginn
vor.
- Bei Speisen ist eine Mindestbestellmenge von 20 Portionen zu beachten, andernfalls wird ein
Mindermengenzuschlag erhoben. Ausnahmen sind im Vorfeld mit der Die Appetit Fabrik abzusprechen.
- Bei Getränken werden jeweils die angebrochenen bzw. verbrauchten gelifertern Gebinde in
Rechnung gestellt, bei Getränkepauschalen und Personalbestellungen die angefangenen Stunden.
- Das Liefergebiet der Die Appetit Fabrik umfasst das Hohenloher Gebiert sowie das
Heilbronner Gebiet.
§2 Lieferzeit
Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die
vereinbarte Lieferung Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, die Die Appetit Fabrik wird an der Erfüllung seiner Verbindlichkeit durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen
Umständen gehindert, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt unabwendbar waren oder durch höhere Gewalt entstanden sind. In diesem Fall, wenn die Lieferung nicht in
angemessener Frist erbracht werden kann, wird die Die Appetit Fabrik von Liefer- und Leistungsverpflichtung befreit. Etwaige hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche des Kunden
entfallen.
§3 Teilnehmerzahl, Änderungen der Teilnehmerzahl und der
Veranstaltungszeit
Der Veranstalter teilt der Die Appetit Fabrik spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn
die endgültige Teilnehmerzahl verbindlich schriftlich mit.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl später als 10 Tage vor Veranstaltungstermin wird bei der
Abrechnung nicht mehr anerkannt und es wird die ursprünglich gemeldete Personenzahl berechnet. Im Fall einer Teilnehmererhöhung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
§4 Mängel, Haftung, Verjährung
- Sollten an den Lieferungen oder Leistungen der Die Appetit Fabrik Mängel auftreten bzw.
Leistungen gestört werden, hat der Veranstalter dies nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit die Die Appetit Fabrik die Möglichkeit erhält, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die
Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen herzustellen. Soweit dies wegen der Natur des Mangels / der Störung oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder dem Veranstalter nicht
zuzumuten ist, müssen Mängelrügen in jedem Fall spätestens anlässlich der Rückgabe der Räume / der Artikel an die Die Appetit Fabrik erhoben werden. Der Veranstalter ist verpflichtet, einen ihm
entstehenden Schaden möglichst gering zu halten.
- Im Übrigen ist die Haftung der Die Appetit Fabrik im nicht leistungstypischen Bereich
auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Die Appetit Fabrik beruhen.
Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften und Verschuldens bei Vertragsabschluss.
- Ansprüche des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder aus Gründen einer sonstigen
Haftung der Die Appetit Fabrik verjähren – vorbehaltlich einer etwaigen kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist –
spätestens in sechs Monaten, gerechnet ab dem laut Vertrag über die Anmietung von Veranstaltungsräumen / Bestellung von Catering-Dienstleistungen vereinbarten Tag des Endes der
Veranstaltung.
- Bei Außerhaus-Geschäften gilt, dass mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
durch den Kunden die Gefahr für Verlust, Beschädigungen, Verminderungen und Verschlechterungen einschließlich der Haftung gegenüber Dritten sowie Folgeschäden auf den Kunden übergeht. Die Rücknahme
von Vermietartikeln, insbesondere von Geschirr und Gläsern etc. erfolgt unter Vorbehalt. Exakte Bruchmengen und Fehlmengen können erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden.
Für Verlust oder Beschädigung angelieferter Mietgegenstände etc. berechnen wir, ohne dass es eines Verschuldensnachweis bedarf, den jeweiligen Neuwert des Gegenstandes.
- Für Schadenersatzansprüche jeglicher Art gilt grundsätzlich: Dem Veranstalter bleibt der
Nachweis eines niedrigeren, der Die Appetit Fabrik des einen höheren Schadens vorbehalten.
§5 Rücktritt / Stornierung
- Die der Die Appetit Fabrik erteilten Aufträge werden schriftlich
bestätigt.
- Bei Rücktritt von bereits bestätigten Verträgen gelten folgende
Bedingungen:
Rücktritt bis 60 Tage vor Beginn: keine Kosten
Rücktritt 59 bis 40 Tage vor Beginn: 25% der vereinbarten Leistungen
Rücktritt 39 bis 15 Tage vor Beginn: 50% der vereinbarten Leistungen
Rücktritt 14 bis 2 Tage vor Beginn: 80% der vereinbarten Leistungen
Rücktritt am Veranstaltungsvortag oder Veranstaltungstag: 100% der vereinbarten Leistungen. Sollten Leistungen aus dem
Vertragsverhältnis anderweitig weiterverkauft werden können reduzieren sich die Stornierungskosten entsprechend.
- Die Bestimmungen sind auch anwendbar, wenn der Kunde die Veranstaltung aus irgendwelchen
Gründen, die Die Appetit Fabrik nicht zu verantworten hat (z. B. höhere Gewalt), nicht antritt.
- Zahlungsverpflichtungen des Veranstalters entstehen nicht, wenn der Rücktritt des
Veranstalters aus einem Grund erfolgt, den Die Appetit Fabrik zu vertreten hat.
- Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden,
sind in jedem Fall zu bezahlen.
§6 Sonstiges
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen
durch den Kunden sind unwirksam.
- Eine Veröffentlichung oder Werbung in Bild-, Ton- oder Printmedien, also insbesondere auch
in Zeitungsanzeigen, auf Plakaten, Werbeflyern etc. unter Angabe und Nennung der Die Appetit
Fabrik ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Genehmigung, so behält sich die Die Appetit Fabrik das Recht vor, die
Veranstaltung abzusagen. Entstehende Kosten, mögliche Schadenersatzforderungen und entgangene Einnahmen hat der Veranstalter zu tragen.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.